Quiz "Geschlechtsbedingte Heterogenität im Kontext Schule und Unterricht"
Quiz für die LVA Gender, Diversität & Inklusion: Vielfalt (in) der SchuleDies ist lediglich eine Vorschau des Quiz "Geschlechtsbedingte Heterogenität im Kontext Schule und Unterricht"
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Frage 1 von 7
Wofür steht LSBTIQ*?
Abkürzung für "Leider sind beide Teams in Quarantäne."
Sammelbegriff für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter*, Queer*
Politisch korrekter Begriff für Homosexualität
Eine NGO, die für die Bekämpfung der heteronormativen Ordnung steht
Frage 2 von 7
Auf welchen Prinzipien beruht die Alltagstheorie der Zweigeschlechtlichkeit?
Maskulinum, Femininum, Neutrum
Polygamie, Monogamie, Oreogamie
Liberté, Égalité, Fraternité
Eindeutigkeit, Naturhaftigkeit, Unveränderbarkeit
Frage 3 von 7
Der internationale Tag gegen Homo-, Trans- und Biphobie (IDAHOT)ist am...
16. Februar
17. März
17. Mai
18. Juni
Frage 4 von 7
Was ist kein Prinzip der Unterrichtsgestaltung?
Geschlechtsspezifische Zugänge reflektieren
Geschlechtergerechte Sprache
Persönliche Integrität der Schüler/-innen
Die eigene Haltung verbergen
Frage 5 von 7
Was ist kein entscheidender Faktor bei der Setzung von Grenzen gegen Diskriminierung und Gewalt in der Schule?
Unterschiedliche Handlungsstrategien im Kollegium
Wahrnehmungsbereitschaft
Handlungsbereitschaft
Positives Vorbild der Lehrkräfte
Frage 6 von 7
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Genderkompetente Beratung sollte ausschließlich von externen Beratungsstellen durchgeführt werden.
Konflikte bezüglich Geschlechtlichkeit und Sexualität wirken sich grundsätzlich nicht auf die schulische Leistung aus.
Lehrerinnen und Lehrer sollten nicht als Anlaufstelle bei geschlechtsbezogenen Problemen dienen.
Schulische Beratungsangebote sind möglichst transparent zu vermitteln.
Frage 7 von 7
Welche der folgenden Aussagen ist falsch?
Lehrkräfte haben die Möglichkeit sich rechtlich gegen Diskriminierung zu wehren.
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, für den Schutz der Lehrkräfte zu sorgen.
In gravierenden Fällen der Diskriminierung können auch zivil-/strafrechtliche Konsequenzen erforderlich sein.
Neben der Lehrkraft kann auch der Dienstherr eine Diskriminierung zur Anzeige bringen.